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Urheberrecht am Drehbuch Wie schütze ich mein Drehbuch?

#1 Mitglied ist offline   OneTakeFilm Symbol

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Geschrieben 20. Juli. 2005, 22:23 Uhr

Die Rechtesicherung an Drehbüchern, wenn man sie Produzenten anbieten möchte, ist eigentlich ganz einfach.
Es gilt immer der Zeitpunkt des Erscheinens des Drehbuchs. Sollte man tatsächlich in die Verlegenheit kommen, vor Gericht über ein Plagiat der eigenen Drehbuchidee streiten zu müssen, gilt immer der erste, fixierte Ideenzeitpunkt.
Diesen kann man sich beglaubigen lassen oder durch einen an sich selbst adressierten und abgeschickten Umschlag mit der Idee oder dem Drehbuch amtlich machen. Dieser bleit natürlich ungeöffnet und sollte einen gut sichtbaren Poststempel haben.

Die Beglaubigung muss nicht von einem Anwalt vorgenommen werden, es reicht auch, das z. B. die Bäckersfrau von nebenan die Vorlage des Drehbuchs bestätigt. Dies geschieht natürlich schriftlich und mit allen Angaben zur Person, dem Buch und dem Datum vom Tag der Vorlage.

Auf dem Deckblatt des Drehbuchs ist das Copyright mit Datum versehen, als Fußnote wiederholt sich das auf jeder Drehbuchseite. Der Begriff "Copyright" ist irreführend, da in Deutschland dieser Begriff nicht rechtlich fixiert ist. Er gilt eigentlich nur für den englischsprachigen Raum und bedeutet, das wirklich alles die Idee und Schöpfung des namentlich genannten Autors ist.

Abraten möchte ich von der German Writers Guild GbR. Diese Unternehmung bietet dem Autoren an, gegen Gebühr ein Drehbuch mit Zeitpunkt des Einganges in einem Archiv über eine gewisse Zeit zu lagern. Die rechtliche Wirkung im Falle eines Gerichtstreites ist die gleiche wie bei der Bäckersfrau: ähnlich schwierig, aber gleich im Gewicht der Beglaubigung.
Ich habe auch schlechte Erfahrungen was die Gebührenpolitik der Writers Guild Germany angeht. Ausserdem hat sie hier in Deutschland nicht das gleiche Gewicht wie die amerikanischen Guild (die aber nur für Nordamerika zuständig ist - obwohl sich da auch jeder registrieren lassen kann). Ich vermute, das nur der Name übernommen wurde - die deutsche Writersguild war am Anfang nämlich ein e. V.
und änderte dann seine rechtliche Form (wohl wegen dem neuen Geschäftsgebaren) in GbR. Dies läßt den Schluß zu, das man nun Gewinnorientiert arbeitet und der gemeinnützige Status aberkannt wurde.

Falls sich mal jemand dazu einen Kopf machen muss.
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